Personelles
Herr Dipl.-Ing. Frank Bernhardt wurde am 25.09.2021 auf der Jahreshauptversammlung zum neuen Vorsitzenden des Vereins der Schiffsingenieure zu Rostock e.V. VSIR gewählt.
Herzlichen Glückwunsch!
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Angaben gemäß § 5 TMG
Vereinigung Deutscher Schiffsingenieure - VDSI
Gurlittstrasse 32
20099 Hamburg
Vertreten durch:
Dipl.-Ing. Ralf Griffel
Kontakt:
Telefon: 040 / 280 38 83
Fax: T040 / 280 35 65
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Eintragung im Registergericht: Hamburg
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Satzung der VDSI
§1 Name und Sitz
- Die Vereinigung Deutscher Schiffs- Ingenieure (VDSI) ist ein kooperativer Zusammenschluss eigenständiger Vereine und wurde am 1. Dezember 1956 gegründet.
- Sitz und Postadresse der VDSI ist Gurlittstraße 32 in 20099 Hamburg.
§2 Zweck der VDSI
- Zweck der VDSI ist die Wahrnehmung beruflicher und gesellschaftlicher Interessen der Deutschen Schiffsingenieure und Inhaber technischer Befähigungszeugnisse.
- Die VDSI ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und konfessionell unabhängig.
- Die VDSI strebt keinen finanziellen Gewinn an.
§3 Mitgliedschaft
- Der VDSI gehören an
1. Verein der Schiffs Ingenieure zu Bremen e.V. (VSIBr)
2. Vereinigung der Schiffsingenieure in Bremerhaven e.V. "Wieland"
3. Schiffsbetriebstechnische Gesellschaft Flensburg e.V. (STGF)
4. Verein der Schiffs-Ingenieure zu Hamburg e.V. (VSIH)
5. Verein der Schiffs-Ingenieure zu Rostock e V. (VSIR) - Die Mitgliedschaft von Einzelpersonen oder Firmen ist ausgeschlossen.
- Der Austritt eines Mitglieds muss mindestens zwölf (12) Wochen vor einer Delegiertenversammlung den Vorständen der angeschlossenen Vereine sowie dem jeweiligen Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses schriftlich angezeigt werden.
Die Beendigung der Mitgliedschaft kann nur mit Ablauf eines satzungsgemäß abgeschlossenen Geschäftsjahres wirksam werden.
Als Geschäftsjahr gilt der Zeitraum zwischen zwei aufeinanderfolgenden Delegiertenversammlungen.
§4 Organe der VDSI
- Die satzungsgemäßen Aufgaben der VDSI werden wahrgenommen von
- der Delegiertenversammlung (DV)
- dem Verwaltungsausschuss (VA)
§5 Delegiertenversammlung
- 1. Die DV muss einmal jährlich, nach Möglichkeit am Himmelfahrtstag, stattfinden und ist mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen unter Angabe eines Tagesordnungsvorschlages den unter §3 genannten Vereinen anzuzeigen.
Eine außerordentliche DV ist ebenfalls mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen unter Angabe eines Tagesordnungsvorschlages den unter §3 genannten Vereinen anzuzeigen.
Jede DV wird von dem jeweiligen Vorsitzenden des VA oder seines Stellvertreters geleitet. Der Versammlungsleitung obliegt die Bereitstellung aller für einen ordnungsgemäßen Ablauf der DV erforderlichen Unterlagen.
Teilnehmer der DV sind die VA-Mitglieder und die von den unter §3 genannten Vereinen benannten Delegierten.
Die DV ist für Mitglieder aus den in §3 genannten Vereinen öffentlich. - Jeder der unter §3 genannten Vereine kann bei bis zu 300 Mitgliedern zwei Delegierte benennen. Ab 301 Mitgliedern kann jeder Verein drei Delegierte und je 100 weitere Mitglieder einen weiteren Delegierten benennen.
Die Namen der Delegierten sind von den Vereinen vor Beginn der DV der Versammlungsleitung schriftlich zu benennen. Von den benannten Delegierten der einzelnen Vereine müssen mindestens 50% Inhaber eines Technischen Befähigungszeugnisses sein. Nur die benannten Delegierten sind stimmberechtigt. Eine Übertragung auf andere anwesende Personen ist nicht zulässig. VA-Mitglieder können keine Delegierten sein. - Bei ordnungsgemäßer und fristgerechter Einberufung ist die Delegiertenversammlung beschlussfähig, wenn mindestens 50% der maximal möglichen Delegierten anwesend sind. Die DV fasst richtungweisende Beschlüsse für die satzungsgemäßen Aufgaben der VDSI. Diese stellen die Arbeitsgrundlage des VA dar.
Die DV nimmt den Rechenschaftsbericht entgegen und kann dem VA auf Antrag Entlastung erteilen. Die Entlastung durch die DV gilt gleichzeitig als Beschluss für einen Wechsel des Vorsitzes des VA in der in §3 genannten Reihenfolge. - Anträge müssen mindestens dreißig (30) Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich bei den Vorständen der unter §3 genannten Vereine vorliegen. Anträge zur Tagesordnung sind bei der Versammlungsleitung vor Beginn der Versammlung schriftlich zu stellen.
Initiativanträge bedürfen der Zustimmung von 75% der anwesenden Delegierten.
Vor einer Abstimmung muss dem Antragsteller ausreichend Gelegenheit zur Begründung seines Antrages gegeben werden. Einem Antrag auf geheime Abstimmung ist stattzugeben, wenn 20 % der anwesenden Delegierten zustimmen. - Beschlüsse bedürfen der Zustimmung einer Mehrheit von 2/3 der Delegierten. Beschlüsse der DV sind für alle unter §3 genannten Vereine bindend, sofern sie nicht im Widerspruch zu bereits bestehenden Vereinsbeschlüssen oder den Vereinssatzungen stehen.
- Über den Verlauf und das Ergebnis der DV ist von der Versammlungsleitung eine Niederschrift anzufertigen und den unter §3 genannten Vereinen innerhalb einer angemessenen Frist zur Kenntnis zu bringen.
- Zum Rechenschaftsbericht gehört auch die Bekanntgabe der ordnungsgemäß durchgeführten Ausgleichszahlungen.
§6 Verwaltungsausschuss
- 1. Der Verwaltungsausschuss VA setzt sich zusammen aus je zwei Vertretern der unter §3 genannten Vereine, wobei mindestens ein Vertreter Mitglied des jeweiligen Vereinsvorstandes sein soll.
Die Vertreter werden von den Vereinen benannt. Änderungen in der Vertretung eines Vereins im VA werden dem jeweiligen Vorsitzenden des VA von dem jeweiligen Vereinsvorstand zur Kenntnis gebracht.
Alle VA- Mitglieder sind gleichberechtigt. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich. - Der VA ist ausführendes Organ der DV der VDSI. Nicht umsetzbare Beschlüsse der DV müssen zur erneuten Beratung an die DV zurück verwiesen werden.
Innerhalb eines Geschäftsjahres sollen mindestens drei (3) Sitzungen des VA stattfinden. - Eine Sitzung des VA ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Vertreter der unter §3 genannten Vereine anwesend ist.
Der VA wählt aus seinen Mitgliedern einen Sprecher und dessen Stellvertreter, die in Abstimmung mit dem VA die VDSI vertreten.
Anträge und Beschlüsse bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von 75%. Dabei hat unbeschadet der Anzahl der anwesenden Vertreter jeder der unter §3 genannten Vereine eine Stimme. - Der VA ist berechtigt, für die Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben oder Verfolgung gemeinsamer Ziele mit anderen Vereinigungen Vereinbarungen zu treffen. Im Rahmen solcher Vereinbarungen kann er Vertreter der Vereinigungen als Gäste zu den VA-Sitzungen oder zu den Delegiertenversammlungen einladen.
- Für die Organisation der Arbeit und der Sitzungen beschließt der VA eine eigene Geschäftsordnung.
§7 Geschäftsbericht
- Der Rechenschaftsbericht des VA wird von dem jeweiligen Vorsitzenden des VA oder seines Stellvertreters erstellt und muss folgende Punkte enthalten:
- Stand der Erledigung von Beschlüssen der DV
- Bericht über Eigeninitiativen des VA im abgelaufenen Geschäftsjahr
§8 Finanzen
- Die VDSI hat keine eigene Kostenverwaltung. Diese übernimmt der mit dem Vorsitz des VA betraute Verein oder ein damit beauftragter Verein.
- Die VDSI erhebt von den unter §3 genannten Vereinen keine Beiträge. Für Kosten aus den VDSI Angelegenheiten gehen die Vereine in Vorleistung.
- Die Auslagen der Vereine für VDSI Angelegenheiten werden zum Ende eines Kalenderjahres zusammengefasst und nach Anzahl der Mitglieder anteilig auf die jeweiligen Vereine umgelegt. Grundlage für den Umlageschlüssel ist der in der Mitgliederliste am Ende des Kalenderjahres innerhalb des Geschäftsjahres eingetragene Mitgliederbestand.
Die Abrechnung soll bis spätestens Ende Februar erfolgt sein. - Reisekosten werden den Teilnehmern an VA Sitzungen und Delegiertenversammlungen pauschal für eine Bahnfahrt zweiter Klasse erstattet. Das Sitzungsgeld beträgt 15,- €.
- Inlandsreisen von Mitgliedern des VA in dessen Auftrag werden ebenfalls pauschal für eine Bahnfahrt zweiter Klasse erstattet.
Dem Sprecher des VA oder seinem Stellvertreter werden bei Nutzung des eigenen PKW die Reisekosten mit 0,30 €/km erstattet. Zusätzliche Kosten für Übernachtung werden nach Aufwand vergütet.
§9 Auflösung der VDSI
- Die Auflösung der VDSI kann nur auf Antrag des VA in einer für diesen Zweck einberufenen außerordentlichen DV in geheimer Abstimmung beschlossen werden. Für eine Zustimmung ist eine Mehrheit von 75% erforderlich.
- Die Kosten, die für eine Auflösung entstehen, werden entsprechend dem unter §8 aufgeführten Umlageschlüssel auf die unter §3 genannten Vereinen umgelegt.
§10 Schlussbestimmungen
Diese Satzung löst die bisherige Satzung ab und tritt mit Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 in Kraft.
Flensburg, den 25.05.2017
Personalstudie
Personalstudie zum Bedarf an technischen Schiffsoffizieren
Die maritime Wirtschaft stellt für die Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Wirtschaftszweig dar und ist von hoher gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Eine Grundlage für eine leistungsstarke und wettbewerbsfähige Branche ist die spezielle Ausbildung der Fachkräfte, in diesem Fall Schiffsbetriebstechniker mit Fach- bzw. Hochschulausbildung. Die Analyse zeigt, in welchen Teilbereichen der maritimen Wirtschaft Schiffsbetriebstechniker an Land eine Anstellung finden, in welchem Tätigkeitsbereich der Arbeitsplatz liegt und welche Stellung sie in ihren jeweiligen Unternehmen innehaben.
Die Grundlage der Analyse bildet eine Befragung. Diese Befragung richtet sich an zwei verschiedene Gruppen, zum einen an die Absolventen der Schiffsbetriebstechnik selbst und zum anderen an Unternehmen der maritimen Wirtschaft. Die Datenerhebung erfolgt durch nach den Gruppen getrennt erstellten Fragebögen. Mit der Auswertung der Daten kann festgestellt werden, dass eine Vielzahl der Absolventen auch an Land ihrem vorher in der aktiven Seefahrt bekannten Arbeitsumfeld, dem Schiff, verbunden bleiben. So finden sie z.B. als Inspektoren in Reedereien Arbeit. Aber auch außerhalb der klassischen Karriere eines Schiffsbetriebstechnikers besteht für andere Unternehmen in der maritimen Wirtschaft Bedarf an diesen Fachkräften. Des Weiteren ist zu erkennen, dass der Schiffsbetriebstechniker mit seinem speziellen Know-how auch in anderen Wirtschaftsbereichen ein gefragter Fachmann ist. In der im Rahmen einer Bachelorarbeit durchgeführten Analyse wird auf die Entstehung und Verteilung der Fragebögen eingegangen, die erhobenen Daten werden ausgewertet, die Ergebnisse vorgestellt und in einer kurzen Zusammenfassung interpretiert.
Die an der Befragung beteiligten Absolventen der Schiffsbetriebstechniker arbeiten überwiegend in der maritimen Wirtschaft. Es kann geschlussfolgert werden, dass die meisten Schiffsbetriebstechniker nach ihrem Wechsel von See nach Land diesem Wirtschaftsbereich erhalten bleiben. Innerhalb der maritimen Wirtschaft sind die Reedereien die größte Gruppe der Arbeitgeber. In den Reedereien sind sie oft Inspektor oder sogar technische Direktoren. Hier ist die klassische Karriere des SBT innerhalb einer Reederei zu erkennen: technischer Offizier, Chief und anschließend als Landarbeitsplatz Inspektor. Aber auch außerhalb dieses Werdegangs findet der SBT Arbeit und dient der maritimen Industrie in Führungspositionen und als wichtige Fachkraft. So sind 30% der Teilnehmer innerhalb der maritimen Industrie (Werften / Schiffbau, Zulieferindustrie, Meerestechnik, Offshore-Windenergieanlagenbau) beschäftigt. Auch die anderen in der Befragung angebotenen Teilbereiche der maritimen Wirtschaft werden von den Absolventen als Beschäftigungsfelder benannt.
Die Unternehmer, die Stellen mit Schiffsbetriebstechnikern besetzt haben, geben an, diese Fachkräfte auch langfristig in ihren Betrieben halten zu wollen. Auch die Absolventen der SBT sehen im Allgemeinen ihre landseitigen Arbeitsplätze nicht gefährdet.
Auf der anderen Seite sagt gut ein Drittel der Unternehmer, es gäbe zu wenig Absolventen. Das spricht eher für einen Mangel an Schiffsbetriebstechnikern für den landseitigen Arbeitsmarkt. Des Weiteren zeigt auch die Frage nach dem Bruttogehalt die Wertigkeit der SBT für die maritime Wirtschaft. Im Vergleich ist das Durchschnittsgehalt unter den Befragten SBT mit knapp 6000 € deutlich höher als das der meisten anderen Fachrichtungen für Ingenieure. Das könnte bedeuten, dass der Bedarf an SBT für die maritime Wirtschaft so groß ist, dass diese Mitarbeiter ein überdurchschnittliches Gehalt gezahlt bekommen.
Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an:
Hochschule Wismar
University of Applied Sciences
Technology, Business and Design
Fakultät für Ingenieurwissenschaften
Bereich Seefahrt
Prof. Dr.-Ing. Michael Rachow
Richard Wagner Str. 31
18119 Rostock-Warnemünde
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Jahreshaupt- und Delegiertenversammlung 2019
Inhaltlicher Kurzbericht zur Delegiertenkonferenz der VDSI 2019
Am 30.05.2019 trafen sich in Rostock im Inter-City Hotel die Delegierten der einzelnen Ortsvereine, die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und Gäste zur jährlichen Delegierten Konferenz der Vereinigung der Deutschen Schiffsingenieure (VDSI).
Da der Rostocker Verein im letzten Jahr den Vorsitz in der Arbeit des Verwaltungsausschusses hatte, übernahm Herr Rachow die Versammlungsleitung. Er begrüßte alle Anwesenden und bat um die Genehmigung der Tagesordnung und des Reports Nummer 50. Beides wurde einstimmig genehmigt.
Dann gab Herr Rachow den Rechenschaftsbericht des VA für die Zeit vom 11.05.2018 bis 30.05.2019. Es fanden im Berichtszeitraum insgesamt fünf Sitzungen statt an denen immer Vertreter aller Ortsvereine anwesend waren. Diese berichteten über Neuigkeiten aus den Vereinen. Ein Schwerpunkt war die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Dieses Problem wurde in den einzelnen Vereinen unterschiedlich gelöst und scheint jetzt abgeschlossen zu sein. Nächstes Thema war die Öffentlichkeitsarbeit des VA. Obwohl viele Einzelaktivitäten, besonders durch die VA Mitglieder Herr Boy; Herr Rachow und Herr Bernhardt, durchgeführt wurden, bleibt die Entwicklung für die Ausbildung und Beschäftigung von deutschen Seeleuten weit hinter den Erwartungen zurück. Herr Rachow benannte konkrete Zahlen und prozentuale Negativtendenzen in der deutschen Seeschifffahrt. So zeichnet sich ab, dass in diesem Jahr die Zahl der neuen Schiffsmechanikerausbildungsverträge erstmals unter 100 liegen wird.
Auf der VA Sitzung 4/2018 wurde erstmals die Bildung einer Arbeitsgruppe Digitalisierung/Ausbildung/Umweltschutz angeregt. Hierzu gibt es bisher durch die Ortsvereine keine eindeutige Meinung.
Abschließend informierte der geschäftsführende Vorstand über die VA Umlage.
Entstandene Kosten 6202,69 € bei insgesamt 1438 Mitgliedern; dies entspricht einer Quote von 4,31 €/Vereinsmitglied.
Es folgte der Bericht des VA Sprechers, Herr Boy
Herr Boy berichtete über folgende Aktivitäten:
- Es gab eine kleine Anfrage der Grünen zur Beschäftigungsentwicklung in der deutschen Seeschifffahrt seit 2000
- Teilnahme am Verbandstag des Vereins der Kapitäne und Schiffsoffiziere (VDKS); Mitgliedschaft im Maritimen Zentrum wird empfohlen; Zusammenarbeit läuft gut
- Maritime round table in Berlin (Herr Rachow)
- Das politische Interesse an der Aufrechterhaltung der deutschen Seeschifffahrt liegt in folgenden drei Punkten (Herr Rachow)
- Zugang zu allen Märkten; Warenströme selbst bestimmen
- Know how im maritimen Bereich erhalten
- Schiffe werden zur Sicherung der deutschen Interessen weiterhin als strategisch wichtig angesehen
- Schiffssicherheitskonferenz in Berlin (Herr Bernhardt)
- Nautischer Abend des Deutschen Nautischen Vereins in Berlin (Herr Bernhardt)
- Bericht aus dem Arbeitskreis „Ausbildung" innerhalb des DNV
- Die geringe Zahl der neuen Schiffmechanikerverträge soll durch mehr Technische Offiziersassistenten und Nautische Offiziersassistenten aufgefangen werden
- Am 22./23.05.2019 fand die Nationale Maritime Konferenz in Friedrichshafen statt; Teilnehmer Herr Boy und Herr Rachow
- Insgesamt fünf Themengruppen; Teilnahme bei Themengruppe „Schifffahrt"
- Reeder fordern noch mehr Vergünstigungen (Versicherungssteuer)
- Ausbildung rückt wieder in den Vordergrund der Förderung
- Ausbildungsstätten sollen stabilisiert werden
- Anpassung Lehrinhalte auf Herausforderungen der Digitalisierung und des Umweltschutzes
- Einsatz von Liquid natural gas (LNG) wird gefördert werden; der Einsatz von compressed natural gas (CNG) in der Seeschifffahrt nicht
- Das Fernziel bleibt das „Null-Emissions-Schiff"
- Reeder haben Finanzierungsprobleme, weil für Schiffsprojekte keine Deutschen Banken mehr zur Verfügung stehen, sondern z.B. chinesische Banken
- IMO kündigt Streichung u.a. Philippinen und England von der „White-List" an; das heißt, Ausbildung in diesen Ländern ist nicht mehr STCW-konform; Frage: Wie geht Deutschland damit um? Umtausch der Befähigungszeugnisse usw.?
- Der DNV Arbeitskreis "Berufsbildung" erhielt den Auftrag, sich mit der Frage zu beschäftigen: Was ist eigentlich das maritime know-how?
- Anwendung des Seeunfalluntersuchungsgesetzes (SeeUG) – DNV AK „Recht" fordert die Möglichkeit eines Gegengutachtens bei Seeunfalluntersuchungen.
- Herr Mertens (VDKS) gab eine kurze Einschätzung der Situation der deutschen Schifffahrt bzgl. Stiftung; Evaluierung; Wiederaufnahme ver.di und Schiffsbesetzungsverordnung
Herr Mertens (VDKS)
- wies auf das neu gegründete Deutsche Maritime Zentrum (DMZ) hin. VDKS ist Beitrag zahlendes Mitglied
- er rät dem VDSI dem Beirat beizutreten; (kostenlos). VDKS wird gemeinsame Stellungnahmen und Interessen vertreten
- Antrag Briefentwurf Herr Boy T: 26.06.2019
In der anschließenden Diskussion ging es um drei Themenschwerpunkte, die in folgender Reihenfolge bearbeitet wurden: Umwelt; Ausbildung; Digitalisierung
Umwelt
- Es besteht schnellstmöglicher Handlungsbedarf
- Schreiben und Veröffentlichen von Fachartikeln von Schiffsingenieuren für Schiffsingenieure
- Bildung einer AG
- Jeder Ortsverein benennt einen Mitarbeiter T: 26.06.19
- Beschluss: einstimmig
Ausbildung
- Beinhaltet erstmal Nachwuchsgewinnung und dann erst Anpassung der Ausbildungsinhalte
- was ist eigentlich Ausbildung? Zählt Ausfahren noch dazu?
- alles, was STCW regelt, ist Teil der Ausbildung; auf operation und management Ebene; Berufsausbildung und Studium müssen bestanden werde; Ausfahren gehört nicht mehr dazu
- Beruf des Seemanns muss interessanter werden; attraktiv kann sein, durch komplexes Studium mehr Chancen in der Systemtechnik an Land zu haben;
- Auf Grund der zeitlichen Schiene wird es nicht plötzlich zu einer Neufassung von STCW kommen; zuerst Nachwuchsgewinnung dann Ausbildungsinhalte anpassen (in ca. zwei Jahren beginnen)
- Einheitliches Meinungsbild erarbeitet; keine Beschlussfassung
Digitalisierung
Oftmals besteht für die Begriffsbestimmung „autonomes Schiff" noch ein völlig falsches Bild. Es geht nicht nur um den autonomen Betrieb, sondern auch darum, welche Veränderungen Industrie 4.0 für den Arbeitsplatz und den Arbeitsinhalt bordseitig und landseitig entstehen. Eine der wesentlichen Aufgaben wird in der Lösung der Schnittstellenproblematik bestehen. Ob und in welcher Form sich die VDSI an dieser Entwicklung beteiligen wird, muss zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden.
Keine Beschlussfassung
Der VA Vorsitz wurde an die Bremer Kollegen übergeben.
Die nächste Delegiertenkonferenz soll am 28.03.2020 in Bremen stattfinden.
Inhaltliche Zusammenstellung: Frank Bernhardt